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Handelsrecht & Wirtschaftsrecht
Ein Unternehmen muss sich rechtlich im Wesentlichen auf vier Fronten sicher aufstellen:
1) Gegenüber der Öffentlichkeit. Darunter fällt die Einhaltung aller für die Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit vom Gesetzgeber aufgestellten Voraussetzungen (bspw. die Betriebsanlage betreffend oder die Informationen, die Verbrauchern bei Bestellungen übermittelt werden müssen). Werden diese vom Unternehmen nicht erfüllt, drohen u.a. empfindliche Geldstrafen.
2) Gegenüber seinen Arbeitnehmern. Angefangen von der Geschäftsführung bis zum Portier. Das Unternehmen als Organisationsform ist nur handlungsfähig durch und so gut wie: seine Mitarbeiter. Hier gilt es, rechtlich einwandfreie Dienstverträge abzuschließen und im Streitfall rasche Lösungen zu erarbeiten, um das fortlaufende Funktionieren der Gesamteinheit nicht zu gefährden. Besonders arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind für das Unternehmen oft teuer und möglichst zu vermeiden.
3) Gegenüber Lieferanten und Kunden. Abhängig von Größe und Sparte bringt die Erstellung von rechtlich einwandfreien Einkaufs- und Verkaufsbedingungen sowie Formblättern für Angebote, Reklamationsschreiben, Raten-, Storno-, Stundungsvereinbarungen, etc. eine merkliche Entlastung im Backoffice sowie Straffung und Vereinheitlichung der Nachbetreuung mit sich.
4) Gegenüber dem Mitbewerb. Im modernen Wirtschaftsalltag ist es immer öfter notwendig, dass Unternehmen Ihre Produkte, Vertriebswege und Marken vor unberechtigten Eingriffen von Mitbewerbern schützen. Das kann durch die Geltendmachung erworbener Immaterialgüterrechte (Patente, Gebrauchsmuster, Urheberrechte) und über das Lauterkeitsrecht erfolgen.
Gerne informiere ich Sie über die für Ihr Unternehmen empfehlenswerten Lösungen und setze diese in Abstimmung mit Ihren verantwortlichen Mitarbeitern zeitgerecht um.